Täglich 2,5 Millionen Euro für Seelsorge, Bildung und Caritas
Erzbistum Köln – Wirtschaftsplan 2021 – Einsatz der Kirchensteuer
Das Erzbistum Köln hat seinen Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 vorgelegt. Er sieht Aufwendungen von insgesamt rund 937 Millionen Euro für das laufende Jahr vor. Pro Tag finanziert das Erzbistum mit rund 2,5 Millionen Euro seine weit in die Gesellschaft reichenden Aufgaben in Seelsorge, Bildung und Caritas.
Die Seelsorge vor Ort bildet den mit Abstand größten Etatposten. Rund 228 Millionen Euro fließen im laufenden Jahr an die Kirchengemeinden. Darüber hinaus sind für die zielgruppenbezogene Seelsorge, die sich an Jugendliche und Menschen in besonderen Lebenssituationen wendet, 51 Millionen Euro vorgesehen. Mit 55 Millionen Euro werden soziale Projekte und Angebote der Caritasverbände, Fachdienste und Beratungsstellen finanziert. Für den Betrieb von Schulen, Hochschulen und anderen kirchlichen Bildungseinrichtungen sind 74 Millionen Euro eingeplant. Über die laufenden Aufwendungen hinaus plant das Erzbistum Investitionen in Höhe von rund 23 Millionen Euro. Davon sind 19 Millionen Euro für Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Schulen, Bildungs- und Tagungshäusern vorgesehen.
Mehr als zwei Drittel dieser Ausgaben werden durch die Kirchensteuer finanziert. Sie ist die wichtigste Ertragsquelle, um kirchliche Angebote und Hilfsleistungen zu erfüllen. Mittelfristig rechnet das Erzbistum mit stagnierenden oder gar mit sinkenden Kirchensteuererträgen. Durch die Corona-Pandemie hat der absehbare Ertragsrückgang bereits 2020 eingesetzt und wird auch im laufenden Jahr spürbar sein. Für 2021 rechnet das Erzbistum Köln mit einem Jahresfehlbetrag von fast 37 Millionen Euro, der durch bestehende Rücklagen aufgefangen werden kann.
„Die Kirche bleibt handlungsfähig und wird auch künftig ihren Aufgaben nachkommen“, sagt Finanzdirektor Gordon Sobbeck, Ökonom des Erzbistums Köln. „Um auch künftig das pastoral und gesellschaftlich Wünschenswerte mit dem finanziell Machbaren verbinden zu können, müssen wir jetzt die Finanzplanung neu ausrichten.“ Der „Wirtschaftliche Rahmenplan 2030“ werde Eckpunkte für eine Anpassung des Budgets an die sich verändernden Ertragsströme festlegen. Ansatzpunkte seien Professionalisierung, Risikominderung und eine Verbesserung von Prozessen in der Verwaltung.
In seinem jährlichen Wirtschaftsplan legt das Erzbistum Köln den Etat für die Erfüllung der vielfältigen Aufgaben fest. Der Wirtschaftsplan wird vom Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat nach eingehender Beratung beschlossen. Das Entscheidungsgremium für Finanzfragen ist mehrheitlich mit Mitgliedern besetzt, die von Delegierten aus den Kirchengemeinden gewählt werden. Der vollständige Wirtschaftsplan 2021 ist im Internet unter www.erzbistum-koeln.de/wirtschaftsplan2021 abrufbar. Einen kompakten Überblick über die Finanzplanung des Erzbistums Köln und den Einsatz der Kirchensteuer im Jahr 2021 bietet das Faltblatt „Für die Menschen“, das dort ebenfalls zum Download bereitsteht. (pek210121-uni)
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