NRW-Landesregierung beschließt Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Epidemie

Ministerpräsident Laschet: Mehr denn ist gesellschaftlicher Zusammenhalt gefragt

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet verkündet die Maßnahmen Foto: Land NRW

Mit allen zur Verfügung stehenden politischen und technischen Maßnahmen will die nordrhein-westfälische Landesregierung eine weitere Verbreitung des Corona-Virus bekämpfen. Allerdings erwartet Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) auch Solidarität, Zusammenhalt und Mithilfe der Bürger. Vor den Entscheidungen und der anschließenden Bekanntgabe des Maßnahmenbündels hatte  Laschet hatte in Berlin mit Bundeskanzlerin  Angela Merkel, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und den Spitzen der anderen Bundesländer intensiv über die Verlangsamung und Eindämmung des Virus beraten.

Laschet anschließend wörtlich: „Nordrhein-Westfalen steht vor einer großen und ernsten Bewährungsprobe. Die Landesregierung handelt entschieden und konsequent. Zugleich ist aber auch klar: Diese Krise erfordert einen besonderen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Jetzt geht es darum, dass wir alle zusammenstehen, um die weitere Verbreitung möglichst zu verlangsamen, krankheitsanfällige Menschen zu schützen und Leben zu retten.“

Nach den Worten des Düsseldorfer Regierungschefs galt als Leitlinie für die Entscheidungen der Landesregierung, die Anzahl sozialer Kontakte in den kommenden Wochen so weit wie möglich zu vermindern, um so die dynamische Ansteckung mit dem Corona-Virus zu verlangsamen. Experten rechnen damit, dass sich in den nächsten ein bis zwei Jahren rund 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung mit dem Corona-Virus infizieren könnten, und zwar in Wellen. Wichtigstes Ziel sei es deshalb, die Verbreitung des Virus möglichst zu verlangsamen und Zeit zu gewinnen, um Medikamente und Impfstoffe produzieren zu können und Vorkehrungen zu treffen, damit das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Deutschlands größtem Bundesland nicht zum Erliegen kommt und die Arbeitsfähigkeit kritischer Infrastrukturen gesichert bleibe.

Noch einmal Laschet: „Mit dem Maßnahmenpaket der Landesregierung schränken wir den Lebensalltag vieler Menschen ein. Ich werbe um ihr Verständnis und ihre Solidarität, weil wir nur so diese Bewährungsprobe bewältigen können. Meine Bitte an die Menschen in Nordrhein-Westfalen ist: Reduzieren Sie in den kommenden Wochen soziale Kontakte, befolgen Sie die Verhaltensregeln des Robert-Koch-Instituts (RKI) und zeigen sie sich solidarisch mit Ihren Mitmenschen!“

Das Maßnahmenpaket enthält unter anderem folgende Eckpunkte:

  • Grundschulen und weiterführende Schulen: Die Schulen in Nordrhein-Westfalen werden durch das Vorziehen des Beginns der Osterferien ab sofort ab Montag bis zum 19. April 2020 geschlossen. Die Schulen werden aber in den ersten zwei Tagen für eine Beaufsichtigung von nicht betreuten Schülern sorgen. In den weiterführenden Schulen wird für die aktuellen Abschlussjahrgänge sichergestellt, dass geplanten nötigen Prüfungen abgelegt werden können.
     
  • Kinderbetreuung: Vom 16. März an dürfen Kinder im Alter bis zur Einschulung keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ betreten. Die Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen. Sie haben auch dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen.

Allerdings müssen weiter Betreuungsmöglichkeiten für Kinder vorgesehen werden:

  • für Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln,
  • für Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten.

Die Landesregierung stimmt sich bei der Schließung der Kindestages-Einrichtungen eng mit den Trägern und kommunalen Spitzenverbänden ab.

  • Hochschulen: Nach Abstimmung mit den Landesrektorenkonferenzen wird der Vorlesungsbeginn des Sommersemesters 2020 in Nordrhein-Westfalen bis zum Ende der Osterferien verschoben. Ein entsprechender Erlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft wurde bereits herausgegeben.
  • Kultureinrichtungen: Die landeseigenen Kultureinrichtungen (Schauspielhaus Düsseldorf, Stiftung Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen, Kunsthaus NRW Kornelimünster) bleiben ab sofort und zunächst bis einschließlich 19. April für die Öffentlichkeit geschlossen.
  • Weitere Maßnahmen: Veranstaltungen auch mit weniger als 1.000 Teilnehmern sollen abgesagt werden, wenn sie nicht notwendig sind. Besuche in den Alten- und Pflegeeinrichtungen und in Krankenhäusern werden auf das Notwendigste eingeschränkt. Mit Messen und Messebetreibern, die die Folgen der Krise aktuell besonders spüren, steht die Landesregierung in Kontakt.
  • Krisenstrukturen im Land: Zur Abstimmung aller Maßnahmen der Landesregierung mit zuständigen Behörden und Stellen in Nordrhein-Westfalen ist im Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales bereits seit geraumer Zeit ein Corona-Lagezentrum eingerichtet worden. Zusätzlich wird zur weiteren Unterstützung und Abstimmung mit dem Bund unter Leitung des Chefs der Staatskanzlei, Staatssekretär Nathanael Liminski, ein „Krisenkoordinationsrat Corona“ eingerichtet, dem alle Staatssekretärinnen und Staatsekretäre der Landesregierung angehören.
  • Landesverwaltung: Die Landesverwaltung wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit ihre Arbeitsfähigkeit voll gewährleistet bleibt. In Ministerien und Behörden soll dort, wo es möglich ist, mehr “mobil” gearbeitet werden. Die Entscheidung hierzu lieget bei den Ressorchefs.

Vor dem Hintergrund der Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus erarbeitet.

“Ich hätte mir gewünscht, dass die heute beschlossenen Maßnahmen nicht notwendig wären”, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). “Aber wir sind an einem Punkt angekommen, an dem wir so gravierende Schritte zu ergreifen hatten, um mehr Zeit zu gewinnen. Wir müssen unsere krankheitsanfälligen Mitbürgerinnen und Mitbürger schützen”.
Das Maßnahmenpaket sieht vor, dass die örtlichen Behörden alle nicht notwendigen Veranstaltungen im Land absagen sollen. Dazu zählen Veranstaltungen, die insbesondere zur Aufrechterhaltung der öffenlichen Sicherheit und Ordnung nicht zwingend erforderlich sind. Der Erlass gilt “bis auf Weiteres”.

Zudem bittet das Gesundheitsministerium alle Bürgerinnen und Bürger, selbst kritisch zu überprüfen, ob geplante geplante Teilnahme an Veranstaltungen, Feiern oder die Wahrnehmung privater Termine, notwendig ist.
Die Landesregierung hat zudem beschlossen, den Unterrichtsbetrieb an allen Schulen vom 16. März an einzustellen. Für bestimmte Personengruppen, deren Kinder in die Klassenstufen 1 bis 6 gehen, wird an den Schulen eine Notbetreuung eingerichtet. Zugang hierzu haben Angehörige bestimmter Berufsgruppen, die in Funktions-bereichen arbeiten, die für die Auftrechterhaltung der öffentlichen Ordnung sowie der Pandemiebekämpfung zwingend notwendig sind. Dazu gehören zum Beispiel medizinisches und pflegerisches Personal sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und Justizbehörden.

Das Gesundheitsministerium empfiehlt außerdem den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen, nicht unbedingt notwendige Operationen zu verschieben, um die erforderlichen Kapazitäten für Patienten freizuhalten, die aufgrund der Corona-Virusinfektion erkrankt sind. Eine konkretisierende Handreichung des Ministeriums ist in der Vorbereitung.

Das Ministerium bereitet darüber hinaus einen Erlass vor, der Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern stark einschränkt. Darin enthalten sind deutliche Einschränkungen der Besuche mit Ausnahmen für medizinisch oder ethisch-soziale Besuche (z.B. Kinderstationen, Palliativpatienten) in den Kliniken. Zudem ist vorgesehen, dass Reiserückkehrer aus so genannten Risikogebieten sowie Personen, bei denen ein Infektionsverdacht nach den Kategorisierungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) besteht, die Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in den besonders schutzbedürftige Menschen leben, nicht mehr besuchen dürfen. Auch werden Besuche auf maximal eine Stunde pro Tag und eine Person je vom Bewohner beschränkt. Veranstaltungen mit Externen sind zu unterlassen.

Des Weiteren stellen die Gesundheitsfachschulen sowie Pflegeschulen im Land ebenfalls ab dem16. März den Lehrbetrieb ein. Die Schülerinnen und Schüler der Gesundheitsfachberufe sowie die Pflegeschüler werden aufs erste ihre praktischen Ausbildungsinhalte u. a. in den Pflegeheimen absolvieren.

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