Haft ohne Namen, Verfahren ohne Öffentlichkeit

Seit vier Jahren tobt der flächendeckende Krieg in der Ukraine. Am 24. Februar 2022 überfiel Russland das Nachbarland, nachdem es bereits 2014 die ukrainische Halbinsel Krim völkerrechtswidrig annektiert hatte. Aktuell ist die Zukunft der Ukraine ungewisser denn je. Bis heute setzen sich die ukrainischen Menschen mit großem Mut und Überlebenswillen gegen die russischen Angreifer zur Wehr. Rund 20.000 ukrainische Zivilisten sind derzeit in russischer Gefangenschaft, darunter mehr als 2000 Frauen, so Menschenrechtsaktivisten.
Wie ukrainische Frauen in russischen Gefängnissen verschwinden
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine mehren sich Hinweise auf ein systematisches Vorgehen russischer Sicherheitsorgane gegen ukrainische Frauen. Soldatinnen und Zivilistinnen werden festgenommen, verschleppt und in ein Gefängnissystem überführt, das sich weitgehend der internationalen Kontrolle entzieht. Recherchen von Menschenrechtsorganisationen, Aussagen ehemaliger Gefangener und Satellitendaten zeichnen das Bild eines parallelen Haftregimes – jenseits transparenter Rechtsstaatlichkeit.
Festnahmen in besetzten Gebieten

Die Mehrheit der bekannten Fälle beginnt in den von Russland besetzten Gebieten der Ukraine. Frauen werden an Kontrollpunkten, in ihren Wohnungen oder an Arbeitsplätzen festgenommen. Die Gründe sind oft diffus: ein Telefon mit ukrainischen Kontakten, Beiträge in sozialen Netzwerken, die Tätigkeit in einer lokalen Verwaltung oder schlicht die Weigerung, mit den Besatzungsbehörden zu kooperieren. Mehrere ehemalige Gefangene berichten übereinstimmend, dass bei der Festnahme weder Haftbefehle noch formelle Anklagen vorgelegt wurden. Stattdessen erfolgte die Abführung durch Angehörige des russischen Militärs, des Inlandsgeheimdienstes FSB oder durch bewaffnete Einheiten der Besatzungsverwaltung. Nach der Festnahme durchlaufen viele Frauen sogenannte „Filtrationsverfahren“. Diese finden in improvisierten Lagern, Polizeistationen oder ehemaligen Verwaltungsgebäuden statt. Dort werden die Betroffenen verhört, durchsucht und psychischem Druck ausgesetzt. Ziel ist offenbar die Kategorisierung: freilassen, weiter festhalten oder in das russische Haftsystem überführen. Frauen berichten von stundenlangen Verhören, Schlafentzug und Drohungen gegen Familienangehörige. Besonders auffällig ist, dass diese Filtration häufig ohne jede juristische Grundlage erfolgt und vollständig außerhalb internationaler Beobachtung stattfindet.
Verlegung nach Russland
Ein Teil der Frauen wird anschließend über die Grenze nach Russland gebracht. Menschenrechtsorganisationen konnten Haftorte in verschiedenen Regionen identifizieren, darunter Untersuchungsgefängnisse, Strafkolonien und Haftanstalten mit hohem Sicherheitsgrad. Die Verlegung erfolgt oft heimlich; Angehörige erfahren monatelang nichts über den Aufenthaltsort. Juristen sprechen in diesen Fällen von erzwungenem Verschwindenlassen – ein schwerer Verstoß gegen internationales Recht. Besonders problematisch: Die Betroffenen werden damit dem ukrainischen Rechtssystem entzogen und russischer Gerichtsbarkeit unterworfen, obwohl die mutmaßlichen Taten außerhalb Russlands begangen wurden.
Gewalt, Druck, sexualisierte Übergriffe
Ehemalige Gefangene schildern ein konsistentes Muster von Misshandlungen. Neben körperlicher Gewalt werden psychologische Methoden eingesetzt: Isolationshaft, Scheinhinrichtungen, Drohungen mit Vergewaltigung oder der Entzug medizinischer Versorgung. Mehrere glaubwürdige Berichte deuten auf sexualisierte Gewalt hin, insbesondere während der Verhöre. Aufgrund von Angst vor Stigmatisierung und Repressionen werden diese Fälle jedoch selten öffentlich dokumentiert. Menschenrechtsanwälte gehen davon aus, dass die Dunkelziffer erheblich ist.
Scheinprozesse und politische Urteile

Einige Frauen werden nach Monaten der Haft vor russische Gerichte gestellt. Die Anklagen lauten häufig auf Terrorismus, Spionage oder Extremismus. Die Verfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, die Verteidigungsmöglichkeiten sind stark eingeschränkt. Internationale Juristen kritisieren diese Prozesse als politisch motiviert. Urteile mit langjährigen Haftstrafen erschweren gezielt spätere Gefangenenaustausche. Gleichzeitig dienen sie der russischen Führung als Beleg für eine angebliche „Rechtmäßigkeit“ der Inhaftierungen.
Kaum Zugang für internationale Organisationen
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die Vereinten Nationen fordern seit Beginn des Krieges Zugang zu allen Gefangenen. In der Praxis bleibt dieser Zugang stark eingeschränkt. Besonders weibliche Gefangene werden selten offiziell registriert, was ihre Situation zusätzlich verschärft. Für Angehörige bedeutet dies quälende Ungewissheit. Viele wissen nicht, ob ihre Töchter, Mütter oder Schwestern noch leben. In einigen Fällen tauchen die Namen der Frauen erst wieder bei Gefangenenaustauschen auf – nach Monaten oder Jahren der Isolation. Die Vielzahl übereinstimmender Berichte legt nahe, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. Vielmehr deutet alles auf ein strukturell organisiertes Vorgehen hin, bei dem Haft, Gewalt und Justiz gezielt als Instrumente eingesetzt werden. Frauen werden dabei nicht zufällig Opfer, sondern bewusst als besonders verwundbare Gruppe ins Visier genommen.
Offene Fragen, geringe Konsequenzen

Trotz wachsender Dokumentation bleiben Konsequenzen bislang begrenzt. Internationale Ermittlungen laufen, doch die Beweisführung ist schwierig. Haftorte sind abgeschottet, Zeugen eingeschüchtert, Zugang blockiert. Was bleibt, ist ein System der Unsichtbarkeit. Solange ukrainische Frauen in russischen Gefängnissen ohne Namen, ohne Verfahren und ohne Öffentlichkeit festgehalten werden, bleibt ein zentraler Teil dieses Krieges im Dunkeln – mit weitreichenden Folgen für das Völkerrecht und die Glaubwürdigkeit internationaler Schutzmechanismen.
Keine Gnade für Ukraine-Kriegsgegnerinnen
Sich gegen Russlands Krieg gegen die Ukraine zu stellen, erfordert angesichts drohender politischer Verfolgung großen Mut. Aber wer gar finanzielle Hilfe an Ukrainer leistet, und sei sie noch so gering, sieht sich in Gerichtsverfahren mit dem Vorwurf des „Hochverrats für die Gewährung finanzieller Unterstützung an einen fremden Staat“ oder der „Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung der Aktivitäten einer extremistischen Organisation“ (Artikel 275 neben Art. 282.3 des Strafgesetzbuches der russischen Föderation) konfrontiert.
Aus einer Liste von 40 inhaftierten Russinnen und Ukrainerinnen, die von der russischen Menschenrechtsorganisation Memorial als politische Gefangene anerkannt sind, stellen wir Ihnen zwei Fälle vor, die für die Absurdität der putin-gelenkten Justiz stehen:
Lyudmilla Kolesnikova, geboren 03.01.1990 in Jalta auf der Krim, diente vor der Annexion der Krim durch Russland bei der ukrainischen Polizei und arbeitete danach noch mehrere Jahre
als Ermittlerin bei der russischen Polizei. Sie behielt ihre ukrainische Staatsbürgerschaft. 2022 zog sie nach Irland, wo sie vorübergehend Schutz beantragte. Im Juni 2024 reiste sie wegen der Krankheit ihrer Mutter nach Jalta, die kurz darauf verstarb. Wenige Tage nach der Beerdigung wurde Lyudmilla am 27. Juni 2024 festgenommen und schon einen Tag später zu einer 12-tägigen Verwaltungshaft verurteilt. Tatsächlich wurde sie über drei Monate in Haft im Voruntersuchungsgefängnis Nr. 2 in Simferopol festgehalten. In ihren Briefen schrieb sie: „Der Ort, an dem ich drei Monate lang war, war schrecklich: ohne Hygieneprodukte, Kamm, Unterwäsche, Hilfe, in einem Raum mit bemaltem Glas wie in Solschenizyns Büchern.“ Bei der Hauptverhandlung am 3. Oktober 2024 wurde ihr vorgeworfen, „der Ukraine finanzielle Unterstützung in Hohe von (umgerechnet) 25 € gewährt zu haben“, weiterhin habe sie zwei ukrainische Briefmarken gekauft, deren Erlös für den Kauf von Drohnen in der Ukraine verwendet wurde. Am 25. Juli 2025 wurde sie dafür wegen Hochverrats zu 17 Jahren Haft in einer Kolonie des Generalregimes verurteilt.
Ekaterina Korovina, geboren am 06.10.1996, ukrainische Staatsbürgerin, wohnhaft in der seit März 2022 von Russland besetzten Region Luhansk, wurde am 19. März 2024 auf dem Weg zur Apotheke von zwei Männern gezwungen, sie in deren Auto zu begleiten, weil gegen sie wegen Verdachts auf Spionage ermittelt werde. Sie zwangen sie zur Entsperrung ihres Smartphones und untersuchten Fotos und Inhalte. Gleichzeitig wurde sie nach Leuten mit einer pro-ukrainischen Haltung befragt. Auf dem Polizeirevier musste sie das Passwort ihres Bankkontos nennen, und nach Fund mehrerer Transaktionen unterschrieb sie ein Papier, wonach sie mehrere hundert Hrywnias zur Unterstützung der ukrainischen Armee getätigt hatte, obwohl sie immer wieder betont hatte, dass das nur Spenden für gemeinnützige Zwecke gewesen seien. Drei Monate später, am 10. Juni 2024, wurde sie zuhause festgenommen und wegen „Terrorfinanzierung“ und der „Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung der Aktivitäten einer extremistischen Organisation angeklagt. Laut Ermittlern hatte sie Transaktionen von 1006 Rubel (entspricht etwa 11 €) und 470 ukrainische Hrywnja (ca. 9, 40 €) getätigt. Das Gericht berücksichtigte „ihren aktiven Beitrag zur Aufklärung und Untersuchung des Verbrechens“, das Fehlen von Vorstrafen und ihr junges Alter, jedoch sei „die Begehung beider Straftaten unter dem Kriegsrecht“ ein erschwerender Umstand und verurteilte sie zu zehn Jahren Haft in einer Strafkolonie.
Von der unserer Redaktion vorliegende List wurden vier Frauen zu Haftstrafen bis zu drei Jahren, 14 Frauen zu Haftstrafen zwischen fünf und neun Jahren, 17 Frauen zu zehn und mehr Jahren, eine Frau zu einer dreijährigen Zwangsarbeit verurteilt und eine unter Hausarrest gestellt. Drei Frauen warten noch auf ihr Urteil oder das Strafmaß ist nicht bekannt. Alle diese Frauen verdienen unseren höchsten Respekt, insbesondere die, die sich in Russland offen gegen Putin und gegen den Krieg gestellt haben.



