Geldregen für die Öffentlich-Rechtlichen
8,13 Milliarden Euro hat der Rundfunkbeitrag 2015 in die Kassen des Beitragsservice gespült, das sind rund 200 Millionen weniger als im Vorjahr. Der
Löwenanteil der Einnahmen, 5,76 Milliarden Euro, geht an die ARD, das ZDF erhält rund zwei Milliarden Euro. Für die kommenden Jahre rechnet der Beitragsservice mit rückläufigen Einnahmen. Bis 2020 können die öffentlich-rechtlichen Sender mit jährlich 7,84 Milliarden Euro kalkulieren. Aktuell wird der Beitrag von 44,7 Millionen Konten eingezogen. Dass der Rundfunkbeitrag nicht übertrieben beliebt ist, zeigt sich in folgender Zahl: 2015 befanden sich fast elf Prozent aller Beitragskonten in einem Mahnverfahren.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio musste 2015 wegen ausstehender Rundfunkbeiträge deutlich aktiver werden als noch 2014. Das geht aus dem Jahresbericht hervor, den der GEZ-Nachfolger am Dienstag in Köln veröffentlichte. Die Zahl der Mahnmaßnahmen – von Zahlungserinnerungen bis zu Vollstreckungsersuchen – stieg um rund 20 Prozent auf 25,4 Millionen.
Direktanmeldungen
Die Einnahmen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender gingen hingegen im vergangenen Jahr leicht zurück – erstmals seit der Umstellung des Finanzierungssystems 2013. „Der wesentliche Anstieg der Mahnmaßnahmen hat vor allem mit den Direktanmeldungen zu tun“, sagte der Geschäftsführer des Beitragsservices, Stefan Wolf. Dabei handelt es sich um potenzielle Zahler, die der GEZ-Nachfolger in den vergangenen Jahren am Ende selbst angemeldet hat, da sie zuvor gar nicht oder nicht ausreichend auf seine Schreiben reagiert hatten.
„Die Forderungen aus der Direktanmeldung treffen ein Klientel, das sich oft recht zögerlich verhält. Man reagiert nicht, man lässt es mal drauf ankommen, am Ende zahlt man vielleicht doch“, sagte Wolf. Insgesamt befanden sich Ende 2015 fast 11 Prozent der Beitragskonten in einem Mahnverfahren. Die Quote variiert in den Sendegebieten. Sind es beim Bayerischen Rundfunk (BR) 8,77 Prozent, sind in Bremen bei Radio Bremen 13,09 Prozent betroffen. „Aber wir sehen da keine Massenbewegungen“, sagte Wolf. Es gebe unterschiedliche Gründe, warum Menschen nicht zahlten – etwa, weil sie es einfach mal vergessen oder das Geld gerade nicht haben. „Das mit reiner Zahlungsunwilligkeit zu verbinden, springt zu kurz.“
Daten der Einwohnermeldeämter

Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Haushalt berechnet. Zuvor war das Kriterium, ob man ein Radio oder einen Fernseher besaß – heute lassen sich Rundfunksendungen aber auch am Computer oder am Smartphone verfolgen. Die Umstellung führte zunächst zu deutlich mehr Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag. Viele, die zuvor nicht gezahlt hatten, wurden nun vom System erfasst. 2013 wurden dem Beitragsservice die Daten der Einwohnermeldeämter übermittelt. 2018 soll es erneut einen solchen Meldedatenabgleich geben.
Als Reaktion auf die Mehrerträge war der Rundfunkbeitrag zum 1. April 2015 um 48 Cent auf 17,50 Euro pro Monat gesunken. Unter anderem deshalb gingen die Einnahmen für das Gesamtjahr leicht auf rund 8,131 Milliarden Euro zurück – eine Verringerung um 193 Millionen Euro. „Wir planen mit keinem weiteren Ertragsanstieg mehr. Da Beitragsvolumen hat sein Maximum in diesem Modell erreicht“, sagte Wolf.
Anstieg ab 2021 möglich
Ob der Beitrag wegen des zurückliegenden Einnahmeüberschusses abermals sinkt, werden die Regierungschefs der Länder aller Voraussicht nach erst im Oktober entscheiden. Die Expertenkommission KEF schlägt vor, ihn abzusenken, warnt aber gleichzeitig, dass er ab 2021 wegen höherer Kosten bei den Sendern schon wieder steigen müsse.
Beitragsgerechtigkeit: Ein wichtiges Prinzip
Der Einzug von Rundfunkbeiträgen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ist die Aufgabe des Beitragsservice. Gesetzliche Grundlage dafür ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe ist die Beitragsgerechtigkeit ein wichtiges Prinzip: Jeder Beitragspflichtige zahlt einen Beitrag. Dies führt dazu, dass der Beitrag so niedrig wie möglich bleibt und nicht all diejenigen benachteiligt werden, die pünktlich ihre Beiträge entrichten. Das Einziehen der Beiträge mittels Zwangsmaßnahmen erscheint in Einzelfällen zwar hart, ist aber richtig und wichtig, damit die Beitragsgerechtigkeit aufrechterhalten werden kann.
17,50 Euro Rundfunkbeitrag
Wofür verwenden wir Ihr Geld?

Beim Rundfunkbeitrag gilt die einfache Regel: eine Wohnung – ein Beitrag. Egal, wie viele TV-Geräte, Radios oder Computer Sie besitzen, seit dem 1. April 2015 beträgt der Rundfunkbeitrag 17,50 Euro im Monat und ist für jede Wohnung nur einmal zu zahlen. Der Beitrag wurde damit von 17,98 Euro um 48 Cent gesenkt. Dies wurde durch die Reform der Rundfunkfinanzierung im Jahr 2013 möglich.
Die Darstellung zeigt, wie der monatliche Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro auf die öffentlich-rechtlichen Sender sowie die Landesmedienanstalten verteilt wird. Die ARD erhält vom Beitrag 12,37 Euro. Das ZDF, das Deutschlandradio sowie die Landesmedienanstalten bekommen zusammen 5,13 Euro.
Wie es ihrem gesetzlichen Auftrag entspricht, produzieren die ARD-Sender mit den 12,37 Euro ein vielfältiges regionales Programmangebot für Hörfunk und Fernsehen, das nationale Erste Deutsche Fernsehen, tagesschau24, EinsPlus, Einsfestival, ARD-Alpha, anteilig PHOENIX, KiKA, ARTE und 3sat sowie Videotext-und Onlineangebote.
Die Höhe der Einnahmen, die einem Sender der ARD zur Verfügung steht, richtet sich nach der Größe des Sendegebiets sowie der Anzahl der Beitragszahler/innen. Auf Sperrkonten liegende, der ARD in der laufenden Beitragsperiode und damit den Jahren 2013/2014 nicht zur Verfügung stehende Mehrerträge durch den neuen Rundfunkbeitrag sind nicht berücksichtigt.
Sepp Spiegl