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Die Art des TV-Empfangs in der Mietwohnung bald frei wählen
Mieterinnen und Mieter guckten beim Fernsehen bisher im wahrsten Sinne des Wortes oft in die Röhre. Sie müssen nämlich für einen vorhandenen Kabelanschluss grundsätzlich mitbezahlen – selbst dann, wenn sie diesen gar nicht nutzen. Das ändert sich jedoch bald, denn durch eine Gesetzesänderung ist das nicht mehr erlaubt: Das bisher geltende sogenannte Nebenkostenprivileg wird abgeschafft.
