Beim Todesfall einer nahestehenden Person denkt man nicht unbedingt als erstes an das Konto des Verstorbenen. Dabei ist dies ein wichtiges Thema für diejenigen, die sich um die finanziellen Angelegenheiten kümmern. Wie geht es also mit dem Konto weiter bis sich die Erben „melden“? Welchen Unterschied macht es aus, ob der oder die Verstorbene das Konto allein geführt oder ein Gemeinschaftskonto geführt oder eine Vollmacht erteilt hat?
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