Die Erhebung von Kosten für Abschlepp­maß­nahmen ist nach der aktuellen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen seit 2024 rechtswidrig, weil die Landesregierung eine neue Gebüh­ren­ver­ordnung zu früh erlassen hat, bevor der Landtag erst vier Monate später den Weg dafür freigemacht hat.
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