Bei nur einem Verwalterkandidat reduziert sich Ermessen der Wohnungseigentümer nur auf diesen Kandidaten
Ist nur ein Kandidat bereit die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu übernehmen und sind die Konditionen annehmbar, so reduziert sich das Ermessen der Wohnungseigentümer nur auf diesen Kandidaten.