Durch hinzugezogenen Zivilarzt verursachte Gesundheitsschäden begründen Wehr­dienst­beschädigungen im Sinne des Soldaten­versorgungs­gesetzes. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Soldatenversorgung auch Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin umfassen kann, die auf Behandlungsfehler ziviler Ärzte zurückzuführen sind.
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