Ein einen privaten Stellplatz zustellender Falschparker muss für die Abschleppkosten aufkommen
Wer mit seinem Auto einen fremden Stellplatz so zuparkt, dass der Nutzer des Stellplatzes diesen nicht benutzen kann, muss, wenn der Nutzer des Stellplatzes ein Abschleppunternehmen ruft, letztlich für die Kosten des Abschleppvorgangs aufkommen.
AG München zur Beweislast bei Schäden am Auto nach Fahrt durch Autowaschanlage
Im Streit um Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Pkws in der von der Beklagten betriebenen Autowaschanlage wies das Amtsgericht München die Klage der Eigentümerin des Fahrzeugs auf Zahlung von 2.223,25 EUR ab.