Körperverletzung an hilfewilligem Sanitäter führt zur Bewährungsstrafe
Das Amtsgericht München hat einen 28jährigen Maler aus München wegen tätlichen Angriffs auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, Körperverletzung und Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr, nachdem er sich zu Protokoll zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 500 Euro an den verletzten Sanitäter verpflichtet hatte.