Das Landgericht hat drei Angeklagte jeweils wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt, und zwar die beiden zur Tatzeit 23- bzw. 24-jährigen Angeklagten zu Freiheitsstrafen von elf sowie zehn Jahren sowie den zur Tatzeit 18-jährigen Angeklagten zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren.
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