Das Landes­so­zi­al­gericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Bürger­gel­d­emp­fänger nicht als hilfebedürftig gelten, wenn sie ein (zu) großes Einfamilienhaus gebaut haben und dessen Wert zur Sicherung des Lebens­un­terhalts nutzen können.
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