Vereinbaren die Miet­vertrags­parteien formularmäßig den Ausschluss der Eigen­bedarfs­kündigung, so umfasst dies auch das Sonder­kündigungs­recht nach § 573 a BGB. Denn Zweck des Kündigungs­ausschlusses ist der umfassende Schutz des Mieters.
weiterlesen...