Nach Weitergabe von SMS-TAN bekommt Bank-Kundin keinen Schadensersatz
Ein Kreditkartenunternehmen muss einer Kundin mehrere unberechtigte Kreditkartenabbuchungen nicht erstatten. Nach Überzeugung des Amtsgerichts München hatte die Frau die SMS-TAN zur Akti-vierung des 3D-Secure-Verfahrens weitergegeben.