Ein Kredit­kar­ten­un­ter­nehmen muss einer Kundin mehrere unberechtigte Kredit­kar­te­n­ab­bu­chungen nicht erstatten. Nach Überzeugung des Amtsgerichts München hatte die Frau die SMS-TAN zur Akti-vierung des 3D-Secure-Verfahrens weitergegeben.
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