Gesellschaft

Feuchtigkeit in Keller eines 1896 errichteten Hauses rechtfertigt keine fristlose Kündigung

Feuchtigkeit im Keller eines 1896 errichteten Hauses rechtfertigt ohne weiteres keine fristlose Kündigung des Mietvertrags gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Mieter einer Altbauwohnung müssen mit Feuchtigkeit im Keller rechnen. Zudem ist zu beachten, dass die Wohnnutzung nicht beeinträchtigt wird.
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Gesellschaft

Verborgene Schätze inmitten von Fachwerkspracht

Sich Zeit nehmen, durch romantische Gassen schlendern sowie große und kleine Schätze entdecken: Auf einer Städtetour entlang der acht Regionalstrecken der Deutschen Fachwerkstraße gibt es viel zu sehen. Mehr als 100 schmucke Städte von der Elbe im Norden über die Oberlausitz bis zum Bodensee im Süden beeindrucken mit prächtigem Fachwerk, tollen Bauten und verborgenen Kleinoden.
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