Schmutz auf der Solaranlage ist kein Sachmangel
Die fehlende Reinigung einer gemieteten Photovoltaik-Anlage stellt keinen Sachmangel der Anlage dar. Der Mieter kann daher nicht einfach den Vertrag kündigen, wenn der Vermieter die Photovoltaik-Paneele nicht reinigt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgericht München hervor.
Installation eines Klimagerätes an Außenfassade
Die Installation eines Klimageräts an der Außenfassade kann grundsätzlich gemäß § 20 Abs. 1 WEG mit einfacher Mehrheit der Wohnungseigentümer beschlossen werden. Ein entsprechender Beschluss ist aber gemäß § 20 Abs. 4 WEG unzulässig, wenn dadurch die grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage bewirkt wird.