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Recht: Folgen eines Astabbruchs gehören grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) lehnte die Schadensersatzklage einer Autofahrerin ab, deren parkender Pkw von einem Ast getroffen wurde. Es sei jederzeit damit zu rechnen, dass Bäume an öffentlichen Plätzen eine Gefahr darstellen. So habe die Stadt ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt.
Mangelndes Engagements des Vaters ist kein Grund für Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Das AG Frankenthal hat entschieden, dass die elterliche Sorge gegen den ausdrücklich erklärten Willen eines 13jährigen Kindes aufrecht zu erhalten sein kann, wenn eine ausreichende Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit der Eltern im Übrigen gegeben ist.

