Tag archives for Amtsgericht Berlin-Mitte
Unzulässige rückwirkende Änderung der Kostenverteilung für abgelaufenes Abrechnungsjahr
Es ist unzulässig rückwirkend die Kostenverteilung für ein abgelaufenes Abrechnungsjahr zu ändern. Ein entsprechender Beschluss widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und kann daher für unwirksam erklärt werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
