Gesellschaft

Bei widersprüchlichen Flächenangaben in Heiz­kosten­abrechnungen besteht kein Anspruch auf Nachzahlung

Enthalten die Heiz­kosten­abrechnungen unterschiedlicher Jahre widersprüchliche Flächenangaben, so besteht kein Anspruch auf Nachzahlung. Ungereimtheiten in den Abrechnungen gehen zu Lasten des Vermieters. Dies hat das Amtsgericht Recklinghausen entschieden.
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