Drei Bestandteile bestimmen den Strompreis. Zum einem bildet sich ein Anteil von 25 Prozent aus der Konkurrenz der Stromanbieter, er wird als Wettbewerbsanteil bezeichnet. Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen machen zweitens etwa 50 Prozent aus. Und drittens entfallen 25 Prozent auf die Netzentgelte.
weiterlesen...