Immer weniger Hartz-IV-Haushalte
Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die von Jobcentern Arbeitslosengeld II erhalten, ist Medienberichten zufolge im November 2018 erstmals unter die 3-Millionen-Marke gefallen. Wie die Infografik zeigt, sind die Jahresdurchschnittswerte bereits seit 2010 kontinuierlich zurückgegangen. Für das Gesamtjahr 2018 dürfte sich der Schnitt ungefähr bei 3,1 Millionen Hartz-IV-Haushalten einpendeln.
„Bedarfsgemeinschaft“ ist ein Begriff aus dem deutschen Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II. Eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II besteht aus einer oder mehreren Personen. Erwerbsfähige Hilfebedürftige in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten nach dem SGB II als Grundsicherungsleistung das Arbeitslosengeld II (Alg II), welches durch das Hartz-IV-Gesetz am Anfang des Jahres 2005 mit der Zusammenlegung der ehemaligen Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe neu geschaffen wurde.