Kein Kündigungsrecht des Vermieters
Der Einbruch eines Mieters in die über seine Wohnung gelegene, leerstehende Nachbarswohnung zwecks Klärung der Herkunft eines Wasserschadens begründet kein Kündigungsrecht des Vermieters. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Recht: Gebäudeversicherung
Bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eines Wohnungseigentümers eingetreten ist, ist der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt - vorbehaltlich einer abweichenden Regelung - von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.