Kündigung wegen in Mietwohnung begangener Straftaten
Kein Kündigungsrecht wegen Zurechnung des Verschuldens des Kindes auf Mieter. Wird in einer Mietwohnung eine Straftat begangen, so rechtfertigt dies nur dann die Kündigung der Mieter, wenn diese Täter der Straftat waren oder sie Kenntnis über das strafbare Verhalten hatten.
Sicherstellung von Gesichtsmasken zur Verschleierung der Identität bei Geschwindigkeitsverstößen rechtmäßig
Sicherstellung zur Abwendung von Gefahren rechtens. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die Sicherstellung mehrerer Gesichtsmasken anlässlich der Durchsuchung der Wohnung eines in Frankenthal lebenden Einwohners rechtmäßig war.