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Keine Mietzahlung-Vermieter kann fristlose Kündigung aussprechen
Vermieter kann bei unmissverständlicher Ankündigung des Mieters zur Verweigerung künftiger Mietzahlungen fristlose Kündigung aussprechen.
Kündigung des Wohnungsmieters wegen durch sein Sohn verursachte Randale und Todesdrohungen der Mietmieter
Kommt es zu Randale und Todesdrohungen an Mitmieter durch das Kind des Wohnungsmieters, so rechtfertigt dies die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Dabei ist es unerheblich, ob die Vorfälle ihre Ursache in einer psychischen Erkrankung oder Drogensucht des Kindes hat. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
Keine unbefugte Gebrauchsüberlassung bei Überlassung der Wohnung an Kinder des Mieters
Im Dezember 2021 erhielten die Mieter einer Wohnung in Berlin eine Kündigung, weil sie ihrem Sohn die Wohnung zur Nutzung überlassen hatten. Da die Mieter sich weigerten, die Kündigung zu akzeptieren, erhob die Vermieterin Räumungsklage.
Ausgleich des Mietrückstands
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2018 erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin eine fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Mietrückstände. Diese beruhten darauf, dass der Mieter wegen angebliche Mängel seine Miete gemindert hatte. Nachdem die Vermieterin Räumungsklage erhoben hat, glich der Mieter sämtliche Rückstände aus.



