Mieterbindung an bereitgestellten Kabelanschluss derzeit noch zulässig. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass in Mietverträgen über Wohnraum vereinbart werden darf, dass der Mieter für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen vom Vermieter zur Verfügung gestellten kostenpflichtigen Breit­band­kabel­anschluss gebunden ist.
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