Seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Wir empfehlen, Bußgeldbescheide aus dem Ausland auf Plausibilität zu prüfen und danach gegebenenfalls zügig zu bezahlen. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden, Zweifeln oder Missverständnissen sollten Sie juristische Hilfe in Anspruch nehmen.
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