Entschädigung nach den gesetzlichen Fluggastrechten gilt auch bei schlechtem Wetter
Schlechtes Wetter allein lässt bei einer Flugverspätung nicht die fällige Entschädigung nach den gesetzlichen Fluggastrechten entfallen. Gewitter, starke Regen- oder Schneefälle sind übliche Ereignisse, mit denen Fluggesellschaften rechnen müssen.