Gesellschaft

Verwertung eines Geschwindigkeits­mess­ergebnisses ohne Speicherung

Der Beschwerdeführer war Betroffener in einem Bußgeldverfahren, in dem ihm ein Geschwindigkeitsverstoß (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften nach Toleranzabzug um 70 km/h) vorgeworfen wurde. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mittels eines mobilen Messgerätes des Typs PoliScan Speed M1. Bei diesem Messgerät werden kontinuierlich Laserimpulse ausgesendet, die vom Fahrzeug reflektiert und vom Gerätesensor erfasst werden und aus denen die Gerätesoftware sodann Position und Geschwindigkeit des Fahrzeugs berechnet.
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Pressefreiheit im Schwitzkasten

Artikel 5 unserer Verfassung garantiert die Meinungs- und die Pressefreiheit. Er ist Teil der bürgerlichen Grundrechte gegenüber dem Staat. Unabänderlich. Mit Ewigkeitsgarantie. Und trotzdem ist die Pressefreiheit unter Druck. Sozusagen im Schwitzkasten zwischen Gegnern von außen, aber auch durch Kräfte im Innern der Medien, die den Journalismus immer mehr von seiner Verpflichtung zur Information in moralische Haltungszwänge bringen möchten.
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