Das ist neu in 2017 Im kommenden Jahr treten etliche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer in Kraft. Zum Beispiel müssen Radfahrer künftig die Ampeln für Autofahrer beachten, falls keine Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind. Bisher galten in solchen Situationen die Fußgängerampeln.
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