Keine Erbschaft­steuer­pause beim Erwerb von Privatvermögen

Auch Erbfälle ab dem 01.07.2016 unterliegen der Erbschaftsteuer - dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt. Seine Entscheidung war von der Praxis mit Spannung erwartet worden, da insbesondere in Frage gestellt wurde, ob der Gesetzgeber im November 2016 erbschaft­steuer­rechtlichen Regelungen rückwirkend ab dem 01.07.2016 in Kraft setzen konnte.
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