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Entlassung eines Bundeswehrsoldaten wegen Hissens einer deutschen Fahne auf Kreta rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Gießen die Klage eines Soldaten auf Zeit gegen seine fristlose Entlassung abgewiesen. Hintergrund der fristlosen Entlassung war ein Vorfall in der dienstfreien Zeit des Klägers während eines Einsatzes auf Kreta. Hierbei kam es zur Inhaftierung und Verurteilung des Klägers durch die griechischen Behörden. Vorgeworfen wurde dem Kläger, dass er auf einem Felsplateau auf Kreta die griechische Flagge gegen eine mitgeführte deutsche ausgetauscht hätte.
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