Wird die Nachtruhe von Wohnungsmietern gestört, weil in ihrem Schlafzimmer Kochgerüche der unter ihr liegenden Wohnungen eindringen, rechtfertigt dies eine Mietminderung in Höhe von 10 %. Zudem muss der Vermieter das Eindringen der Kochgerüche verhindern. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
weiterlesen...