Gesellschaft

Ausgleich des Mietrückstands

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2018 erhielt der Mieter einer Wohnung in Berlin eine fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Mietrückstände. Diese beruhten darauf, dass der Mieter wegen angebliche Mängel seine Miete gemindert hatte. Nachdem die Vermieterin Räumungsklage erhoben hat, glich der Mieter sämtliche Rückstände aus.
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Beruf

BGH: Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist rechtswidrig

Der BGH hatte zu entscheiden, ob Wohnungseigentümer die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums mit einem Mehrheitsbeschluss aus Gründen der Verkehrssicherheit dauerhaft verbieten können, wenn auch das Sondereigentum infolge des Verbots nicht mehr genutzt werden kann. Das Verfahren betrifft ein nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteiltes, über 40 Jahre altes und stark sanierungsbedürftiges Parkhaus.
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