Versicherungsfreier Rentner in Teilzeitbeschäftigung erhält keine höhere Rente
Ist ein Rentner weiterhin berufstätig, so ist er grundsätzlich versicherungsfrei und hat keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Die dennoch von seinem Arbeitgeber zu entrichtenden Beiträge wirken sich für den Beschäftigten nicht rentenerhöhend aus.
Politik: Lektion für Elon
Zum ersten Mal weltweit wird Tesla bestreikt. Der Arbeitskampf für einen Tarifvertrag in Schweden sendet auch ein Signal nach Deutschland.
Ausschluss von betrieblicher Altersversorgung durch Altersklausel zulässig
Eine Versorgungsregelung kann wirksam Beschäftigte von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließen, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben. Diese Höchstaltersgrenze stellt weder eine ungerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters noch eine solche wegen des weiblichen Geschlechts dar. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.