Tag archives for Berlin-Kreuzberg
Keine vorübergehende Gebrauchsüberlassung bei Anmietung einer Wohnung wegen Studiums
Wird eine Wohnung wegen eines Studiums angemietet, so spricht dies regelmäßig wegen der Dauer eines Studiums gegen eine vorübergehende Gebrauchsüberlassung im Sinne von § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.
Eigenmächtiger Einbau einer Badewanne und eines Boilers
Eigenmächtiger Einbau einer Badewanne und eines Boilers nebst Verlegung von Wasserleitungen und Verfliesung rechtfertigt ordentliche Kündigung des Mieters.

