Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2018 erlitt ein in Bremen wohnhafter 61-jähriger Bundesbeamter einen Schlaganfall. Nach der Entlassung aus der Reha, wurde ihm ärztlich Haltegriffe für Dusche und WC verordnet. Nachdem er für 178 € drei Haltegriffe angeschafft hatte, beantragte der Beamte die Gewährung von Beihilfe. Da dies abgelehnt wurde, erhob er Klage. Das Verwaltungsgericht Bremen gab der Klage statt.
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