Zwar kann eine übereinstimmende Erklärung der Eheleute gemäß § 1568 a Abs. 3 Nr. 1 BGB dazu führen, dass ein Ehegatte aus dem Mietvertrag ausscheidet. Dies setzt aber voraus, dass die Eheleute rechtskräftig geschieden sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
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