Das Amtsgericht hatte den Betroffenen wegen vorsätzlichen Vereinnahmens einer unangemessenen hohen Miete unter Ausnutzung des in Frankfurt am Main herrschenden Miet­wohnungs­angebotes zu einer Geldbuße von 3.000,00 € verurteilt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Entscheidung diese Verurteilung bestätigt.
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