Urlaubsreisen als Form der Freizeitgestaltung stellt legitimes soziales Teilhabebedürfnis dar. Behinderte Menschen können Eingliederungs­hilfel­eistungen für solche Kosten erhalten, die entstehen, weil sie bei einer Urlaubsreise auf eine Begleitperson angewiesen sind. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.
weiterlesen...