Vorgetäuschter Eigenbedarf
Muss ein Vermieter wegen eines vorgetäuschten Eigenbedarfs auf den Ersatz des Mietdifferenzschadens des Mieters haften, so besteht die Haftung zeitlich unbegrenzt. Der Vermieter ist ausreichend durch die Möglichkeit der Abänderungsklage geschützt.