Ein einen privaten Stellplatz zustellender Falschparker muss für die Abschleppkosten aufkommen
Wer mit seinem Auto einen fremden Stellplatz so zuparkt, dass der Nutzer des Stellplatzes diesen nicht benutzen kann, muss, wenn der Nutzer des Stellplatzes ein Abschleppunternehmen ruft, letztlich für die Kosten des Abschleppvorgangs aufkommen.
Verblasster Parkausweis stellt keine Amtspflichtverletzung der Behörde dar
Der Kläger ist berechtigt, Sonderparkplätze für Schwerbehinderte zu nutzen. Im Jahr 2020 erhielt er zum Nachweis dieser Berechtigung von der Stadt B., der Beklagten, einen Parkausweis, den er an der Windschutzscheibe seines Autos befestigte. Am
07.07.2021 stellte der Kläger sein Auto am Bahnhof in K. auf einem Schwerbehinderten vorbehaltenen Parkplatz ab. Zu diesem Zeitpunkt war kein Dienstsiegel der Beklagten auf dem Parkausweis erkennbar.