Gesellschaft

Abfall muss ohne weitere Anhaltspunkte vor dem Entsorgen nicht auf wertvolle Gegenstände untersucht werden

OLG Koblenz verneint einfache Fahrlässigkeit der Beklagten. Liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich unter gesammeltem Abfall auch persönliche oder wertvolle Gegenstände befinden, die nicht weggeworfen werden sollen, darf der Abfall ohne vorherige Sichtung entsorgt werden.
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