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Recht: Textilreinigung haftet nicht für Verfärbungen an einer Luxusjacke, wenn sie sich an Reinigungsvorgaben des Herstellers hält
Hält sich eine Textilreinigung bei der Reinigung eines Kleidungsstücks an die Reinigungsvorgaben des Herstellers, so haftet sie nicht, wenn Schäden durch die Reinigung entstehen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

