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Eigenbedarfskündigung wegen Nutzung des Mehrfamilienhauses
Befinden sich in einem Wohnhaus mehrere Wohnungen und will der Eigentümer das Haus künftig als Einfamilienhaus selber nutzen, so sind die entsprechenden Eigenbedarfskündigungen unwirksam, wenn für den Umbau keine Baugenehmigung vorliegt.
