AG München zur Beweislast bei Schäden am Auto nach Fahrt durch Autowaschanlage
Im Streit um Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Pkws in der von der Beklagten betriebenen Autowaschanlage wies das Amtsgericht München die Klage der Eigentümerin des Fahrzeugs auf Zahlung von 2.223,25 EUR ab.