Kommt es zu Randale und Todesdrohungen an Mitmieter durch das Kind des Wohnungsmieters, so rechtfertigt dies die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Dabei ist es unerheblich, ob die Vorfälle ihre Ursache in einer psychischen Erkrankung oder Drogensucht des Kindes hat. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.
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