Eine polizeiliche Wohnungsverweisung setzt das Vorliegen einer Gewaltbeziehung mit konkreten Anzeichen für wiederholte Misshandlungen oder eine erstmalige Gewalttat, bei der aufgrund der Intensität des Angriffs und Schwere der Verletzungen mit einer jederzeitigen Wiederholung der Gewaltanwendung zur rechnen ist, voraus.
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