Recht: Vorbeugende Fremdunterbringung eines schwer behinderten Kindes nicht gerechtfertigt
Die Erwartung einer künftigen Überforderung der Eltern rechtfertigt noch keinen Eingriff in das elterliche Sorgerecht. Denn dies ist noch „keine gegenwärtige Kindeswohlgefährdung“, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig klar.