Ein städtischer Fried­hofs­gärtner, der auf dem Rückweg von der Arbeit vom gewalttätigen Ehemann seiner mit ihm eine Fahrge­mein­schaft bildenden Arbeitskollegin angegriffen wird, hat keinen Arbeitsunfall erlitten und damit keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfall­ver­si­cherung.
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